Beschluss zum ergänzenden Verfahren für den Neubau der B 508 Teil-OU Kreuztal
Straßen NRW Niederlassung Südwestfalen (Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 15.08.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 17d Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für das o. g. Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Planfeststellungsbehörde beantragt.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 17.11.2017 planfestgestellt. Infolge eines Klageverfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss ergab sich die Notwendigkeit, Änderungen durchzuführen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Themen Wasser, Natur- und Artenschutz.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren lagen vom 04.10.2023 bis zum 03.11.2023 aus. Die Einwendungsfrist endete 14 Tage später. Die Zustellung des Beschlusses und der nun festgestellten Unterlagen wird durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg für die Dauer von 14 Tagen vom 21.05.2024 bis 03.06.2024 bewirkt. Zeitgleich wird der verfügende Teil und eine Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg und in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht. Informatorisch liegt je eine Fassung des Beschlusses sowie die festgestellten Unterlagen in der o.g. Zeit in der Stadt Siegen und der Stadt Kreuztal aus.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: