28.06.2018
Bescheid für die Firma REMONDIS Production GmbH, Lünen
Auf Grundlage des § 24 Abs. 3 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes‐Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 1021) in der zurzeit gültigen Fassung, wird der bis zum 30.06.2020 befristete Bescheid nach § 24 Abs. 1 der 17. BImSchV, für die Wirbelbettfeuerungsanlage (WbF‐Anlage) der Firma REMONDIS Production GmbH am Standort Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen vom 25.06.2018 über die Zulassung von Abweichungen von der 17. BImSchV, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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