Bezirksregierung
Arnsberg
22.11.2024

Antrag des Ruhrverbandes auf Erteilung einer Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Ruhrverband betreibt seit 1988 die Kläranlage Arnsberg-Neheim. Aufgrund gestiegener Anforderungen erfolgte im Jahr 1999 eine Erweiterung der Anlage und im Jahr 2005 wurde eine Anlage zur Vorbehandlung von industriellem Abwasser aus der Papierfabrik Wepa mit Sitz in Arnsberg-Müschede errichtet. Um in Zukunft eine Verschlechterung der Gewässerqualität durch Anpassung der Abflussgrenzwerte in der Ruhr gemäß der geplanten Änderung des Ruhrverbandsgesetzes zu unterbinden, ist nach der zugehörigen Begleitvereinbarung übergangsweise eine Pulveraktivkohle-Dosierung einzurichten, bis die Kläranlage im Jahr 2027 mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut wird. Die Dosierung der Pulveraktivkohle (PAK) erfolgt abhängig vom Durchfluss in der Ruhr am Pegel „Bachum“ und dem Zufluss zur Kläranlage. Ausserdem ist die Errichtung einer Anlage zur maschinellen Überschussschlammeindickung vorgesehen.