Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG
Die Rheinkalk GmbH beantragt die Erhöhung des Stauziels der Talsperre Klärteich K7 von 210 m ü. NN auf 211 m ü. NN gemäß § 68 Abs. 2 WHG im Werk Hönnetal der Rheinkalk GmbH.
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