Bezirksregierung
Arnsberg
22.10.2024

4. Änderungsantrag der Emschergenossenschaft zum Planfeststellungsbeschluss vom 20. Dezember 2007 zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Dortmund-Mengede/Castrop-Rauxel-Ickern

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG

Mit Bescheid vom 20. Dezember 2007 wurde der Plan der Emschergenossenschaft zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens auf der Stadtgrenze von Dortmund-Mengede und Castrop-Rauxel-Ickern und zur ökologischen Verbesserung der Emscher von km 48,80 bis km 50,20 festgestellt. Im Rahmen des o.g. Verfahrens beantragt die Emschergenossenschaft die 4. Änderung.