Arbeitsschutz auf Baustellen und im Baugewerbe
In Deutschland kommen Unfälle auf Baustellen mehr als doppelt so oft vor wie Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft. Zudem sind die Folgen meistens schwerer. Grund sind die schwierigen Bedingungen, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen: Die Beschäftigten sind dem Wetter ausgesetzt, die Verhältnisse vor Ort ändern sich ständig und es muss teilweise in großer Höhe sowie unter Termindruck gearbeitet werden. Darüber hinaus sind oftmals verschiedene Firmen gleichzeitig vor Ort tätig. Deshalb ist die Abstimmung und Koordination zwischen den Akteur*innen bei Arbeiten auf Baustellen besonders wichtig. Insbesondere müssen Arbeitsschutzvorschriften genau eingehalten werden.
Dacharbeiten
Eine Gefahrenquelle, die hier besonders hervorgehoben werden soll, sind Dacharbeiten. Denn bei den Stürzen durch unsichere Dächer ziehen sich die Betroffenen lebensbedrohliche beziehungsweise tödliche Verletzungen zu. Die Arbeitsschützer*innen der Bezirksregierung raten für Dacharbeiten daher dringend, folgende Sicherheitshinweise zu beachten:
- im Vorfeld der Arbeiten unbedingt Auskünfte einholen, ob das Dach betreten werden kann,
- niemals auf Lichtkuppeln beziehungsweise Lichtbänder treten oder sich daraufsetzen,
- Absturzsicherungen wie Gerüste oder Durchsturzsicherungen (z. B. Netze) installieren. Wenn solche Sicherungen nicht möglich sind, zumindest eine persönliche Schutzmaßnahme vorsehen, etwa einen Anseilschutz mit Sicherheitsgeschirr,
- bei nichtbegehbaren Dächern von Fachpersonen Laufwege verlegen lassen und diese dann unbedingt benutzen.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk „KomNet NRW“ stellen Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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