Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind gelbe Metallfässer, in denen radioaktive Substanzen gelagert werden. Auf den Fässern steht mit schwarzer Schrift "radioacitve" (zu Deutsch: radioaktiv).

Strahlenschutz

Den Betrieb von Röntgen- und Beschleunigeranlagen, den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Tätigkeit in strahlenexponierten Bereichen sowie Arbeiten unter Einflüssen natürlicher Radioaktivität regeln das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vor nicht-ionisierender Strahlung (Laserstrahlung, Infrarotstrahlung, UV-Strahlung etc.) sind in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV geregelt. Die zuständigen Ansprechpartner*innen finden Sie unter dem Thema Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung.

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • überwacht die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften,
  • erteilt Genehmigungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und nimmt Anzeigen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen entgegen,
  • erteilt Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen,
  • erteilt Genehmigungen für den Betrieb von Beschleunigeranlagen,
  • erteilt ihr Einverständnis zur Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten und
  • erteilt Genehmigungen für Tätigkeiten in fremden Anlagen mit erhöhter Strahlenexposition und registriert die Strahlenpässe der dafür eingesetzten Personen

im Regierungsbezirk.

Informationen zum Thema erteilen auch die Expert*innen aus Wirtschaft und Wissenschaft.