Versicherungsaufsicht
Die Bezirksregierung vertritt die Interessen und Belange der Versicherten bei den im Regierungsbezirk ansässigen Pensions- und Sterbekassen sowie Kranken-, Schadens- und Tierversicherungsunternehmen. Dabei handelt es sich um kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) nach § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Diese haben nach ihrer Bestimmung einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis. Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde über diese Versicherungsvereine und hat die Funktion eines Registergerichts.
Finanzaufsicht
Die Bezirksregierung prüft die Jahresabschlüsse und stellt sicher, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsgeschäften dauerhaft erfüllt werden können. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob
- ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen gebildet wurden,
- in geeignete Vermögenswerte angelegt wurde,
- die Kapitalanlagen gemischt und gestreut wurden,
- die kaufmännischen Grundsätze eingehalten wurden,
- Zahlungsfähigkeit (Solvabilität) besteht,
- die satzungsmäßigen Verwaltungskosten eingehalten wurden und
- die erwirtschafteten Überschüsse und stillen Reserven den Versicherten zugutekommen, indem die Versicherungsleistungen erhöht werden.
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