Förderfallen
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt vor, wenn die Maßnahme vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird. Als Maßnahmenbeginn gelten jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag (etwa über den Kauf und/oder die Installation).
Bitte achten Sie darauf, die Maßnahme demnach immer erst zu beauftragen und zu beginnen, nachdem ein Zuwendungsbescheid von uns vorliegt, andernfalls muss der Antrag abgelehnt werden.
Verspäteter Verwendungsnachweis
Bitte achten Sie darauf, den Verwendungsnachweis innerhalb der im Zuwendungsbescheid angegebenen Frist einzureichen. Wenn Sie merken, dass Sie diesen nicht pünktlich erbringen können, melden Sie sich bei uns. Die Frist kann entsprechend verlängert werden (zum Beispiel bei Lieferengpässen).
Wird der Verwendungsnachweis zu spät eingereicht, stehen die Haushaltsmittel für das Projekt nicht mehr zur Verfügung, und die Zuwendung darf nicht mehr ausgezahlt werden.
Verletzung der Mitteilungspflicht
Änderungen bezüglich Ihrer Maßnahme müssen uns unverzüglich bei Kenntnis und vor Umsetzung mitgeteilt werden. Sollte sich an Ihrem Projekt etwas ändern, wie zum Beispiel die Anschaffungskosten, teilen Sie uns dies bitte mit; von dieser Mitteilung kann Ihre Förderung abhängen.
Mit Einreichen des Auszahlungs- und Verwendungsnachweises sind keine Änderungen mehr möglich, die Mitteilung muss am Besten vor der Umsetzung und noch vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgen.
E-Mail-Erreichbarkeit
Stellen Sie bitte Ihre Erreichbarkeit per E-Mail sicher. Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails aus unserem Hause in Ihrem Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist.
Wenn Sie unsere E-Mail-Adresse als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten E-Mails aus unserem Hause künftig im normalen Posteingang ankommen.
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