Regionalrat Arnsberg
Der Regionalrat
Der Regionalrat Arnsberg ist der regionale Planungsträger für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg, der außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr liegt. Er ist zuständig für den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Besetzt ist er mit 15 stimmberechtigten und 15 beratenden Mitgliedern. Die Aufgaben des Regionalrates sind in § 9 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW) geregelt. Zentrale Aufgabe des Regionalrates ist die Aufstellung des Regionalplans, der von der Bezirksregierung als zuständiger Regionalplanungsbehörde erarbeitet wird (§ 9 Abs. 1 LPlG NRW).
Die Regionalplanungsbehörde ist auch die Geschäftsstelle des Regionalrates.
Die Geschäftsstelle organisiert die Sitzungen des Ältestenrates, des Regionalrates, seiner Kommissionen und Fraktionen.
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