Bezirksregierung
Arnsberg

19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Inhalt der Planänderung

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 die Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis für die Ergänzung des Regionalplanes um Festlegungen zu Erneuerbaren Energien beschlossen. Anlass sind die rechtlichen Vorgaben zur Erfüllung eines Flächenbeitragswertes für den Ausbau der Windenergie (vgl. Vorlage 09/02/2023)

Gegenstand der geplanten Änderung sind neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) und ggf. die Festlegung von Solarenergiebereichen auch textliche Festlegungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. In Zielen und Grundsätzen sollen Vorgaben für den Ausbau der Wind- und Solarenergie festgelegt werden.

Die geplante 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis umfasst räumlich die beiden Kreise Soest und Hochsauerlandkreis.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Im formellen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG). Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen. Informationen zum Verfahrensstand sind auch jederzeit einsehbar auf der Seite zu den Änderungsverfahren für den Regionalplan oder über die Digitale Plattform.