Hauptschulen
Die Hauptschule vermittelt ihren Schüler*innen eine grundlegende allgemeine Bildung.
Angesichts der globalen Veränderungen in Wissenschaft und Technik sowie in Politik und Gesellschaft sind individuelles Lernen, Lernen mit neuen Medien und interkulturelles Lernen zentrale Anliegen einer fundierten und zeitgemäßen Hauptschulbildung. Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen, Betriebspraktika, differenzierte Fördermaßnahmen sowie die Kooperation mit der Berufsberatung, der Wirtschafts- und Arbeitswelt und dem Berufskolleg dienen einer umfassenden Berufswahlorientierung und Lebensvorbereitung.
In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10, Typ B, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann gegebenenfalls auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden.
Aufgabenbereiche
- Schulfachliche Fragen
- Sicherung der fachlichen Anforderungen im Unterricht
- Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträgerinnen/Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern
- Stellenangelegenheiten
- die Einhaltung verbindlicher Vorgaben
- Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht (Schulaufsichten in den Schulämtern)
- Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsbeauftragte)
- Inklusion
- Individuelle Förderung
- Übergangsmanagement von Schülerinnen und Schülern in der SI
- Bezirkskoordination Regionale Bildungsnetzwerke
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