Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis - Kreis Olpe - Siegen-Wittgenstein (in Neuaufstellung)
Neuaufstellung Regionalplan
Der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein soll neu aufgestellt werden. Der Regionalrat als Träger der Regionalplanung hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 die Regionalplanungsbehörde damit beauftragt, mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Derzeit gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Im Rahmen der Neuaufstellung werden die zeichnerischen und textlichen Festlegungen der drei Kreise künftig in einem Planwerk zusammengefasst. Dadurch wird es für den Planungsraum künftig noch zwei Teilpläne geben (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).
Auf Grund neuer rechtlicher Grundlagen und daraus resultierender inhaltlicher Anforderungen reicht es daher nicht aus, einen Regionalplan nur durch einzelfallbezogene Änderungen punktuell zu aktualisieren. Regionale bzw. interkommunale Belange und neue Zielsetzungen können nur durch eine grundlegende Überarbeitung in angemessener Weise Eingang in die Planung finden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Regionalplans sowie zu der Zeitschiene entnehmen Sie bitte der Digitalen Plattform zur Neuaufstellung.
Bisheriges Verfahren
Der Regionalrat Arnsberg hat die Regionalplanungsbehörde Arnsberg im Dezember 2017 mit dem Einleitungsbeschluss (vgl. RR Vorlage 20/04/2017) beauftragt, mit den Vorarbeiten für den Räumlichen Teilplan zu beginnen.
In einem informellen Prozess zur Erarbeitung des Regionalplan-Entwurfs wurden vielfältige Nutzungsansprüche an den Raum identifiziert. Als Informationsquellen dienten dabei unter anderem die angeforderten Fachbeiträge sowie der Austausch mit den von der Planung betroffenen Kommunen.
Erstmalig wird das bisherige Verfahren im Sinne eines transparenten Prozesses auf einer digitalen Plattform (s. o., ehemals Story-Map) abgebildet, in der alle relevanten Informationen, Regionalratsbeschlüsse, die zu Veröffentlichung freigegebenen Fachbeiträge sowie Inhalte aller Veranstaltungen übersichtlich abrufbar sind. Somit besteht für Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit sowie den Regionalrat jederzeit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Mit dem Beschluss der Leitlinien im September 2019 hat der Regionalrat den Orientierungsrahmen und die zentralen Determinanten für den Regionalplan gesetzt (vgl. RR Vorlage 18/03/2019).
Mit Beschluss vom 12.12.2019 hat der Regionalrat die Methodik zur Abschätzung der Siedlungsflächenbedarfe im Planungsraum Arnsberg (vgl. RR Vorlage 30/04/2019) festgelegt.
Am 10.12.2020 hat der Regionalrat einstimmig bei einer Enthaltung den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein gefasst (vgl. RR Vorlage 21/04/2020).
Hinweis: Der Erarbeitungsbeschluss wurde nach dem damals rechtswirksamen Landesplanungsgesetz NRW gefasst. Dies entspricht dem Aufstellungsbeschluss nach derzeit gültigem Landesplanungsgesetz. Im Weiteren werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen und Begrifflichkeiten des aktuellen Landesplanungsgesetzes angewandt.
Entwurf 1 wurde vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist (s.o.) Stellungnahmen abzugeben.
Während des Beteiligungsverfahrens erreichten die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg 4.619 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit fristgerecht. Diese Stellungnahmen wurden einzeln sowohl namentlich als auch inhaltlich erfasst.
Insgesamt gaben 116 der 231 beteiligten öffentlichen Stellen eine Stellungnahme ab. Diese Stellungnahmen wurden in ca. 4.600 Teilstellungnahmen aufgebrochen.
Mit Beschluss vom 30.11.2023 hat der Regionalrat Arnsberg die Änderung der Kriterien des Windenergiekonzepts für die Neuaufstellung des Regionalplanes beschlossen (vgl. RR-Vorlage 23/04/2023).
Zwischen dem 08.04.2024 und dem 25.06.2024 wurden 41 Einzelerörterungen mit den Verfahrensbeteiligten durchgeführt. Am 04.07.2024 fand die Abschluss-Erörterung statt, zu der alle Verfahrensbeteiligten eingeladen waren.
In die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs sind nach der ersten Offenlage geänderte Rechtsgrundlagen, aktuelle OVG-Entscheidungen, Regionalratsbeschlüsse sowie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens (einschl. Erörterungsergebnisse) eingeflossen. Dies betrifft insbesondere
- 2. Änderung LEP NRW (am 01.05.2024 in Kraft getreten)
- WaLG: Wind-an-Land-Gesetz
- RED III: Renewable Energy Directive III
- BRPH: Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3712)
- OVG-Urteil 21.03.2024 (Az.: 11 D 133/20.NE) zur 1. LEP Änderung zur Unwirksamkeit von zwölf textlichen Festlegungen.
Vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 wurden die Unterlagen zum Entwurf 2 des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein öffentlich ausgelegt. Derzeit werden die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet.
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